
Energieberatung mit System
Zertifizierte Energie-Effizienz-Experten für Wohn- und Nichtwohngebäude mit dem Fokus auf die energetisch wirtschaftliche Optimierung Ihrer Immobilie
Profitieren Sie von individuellen Konzepten, neutraler Beratung und maximaler Förderung
Fördersätze:
Wohngebäude:
bis zu 70%
Nichtwohngebäude:
bis zu 35%
Hinweis: Die Fördersätze gelten bis zur Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die Vorhabenkosten einschließlich der Kosten für Umfeldmaßnahmen und Leistungen des Energie-Effizienz-Experten.
Ihr Weg zur Heizungsförderung
1.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf
Wir prüfen zu Beginn:
-
ob ihr Vorhaben förderfähig ist
-
wie hoch der voraussichtliche Zuschuss ausfällt
-
welche Umfeldmaßnahmen in ihrem Vorhaben mitgefördert werden
-
welche Maßnahmen vor Ihrem Heizungsprojekt empfehlenswert sind
2.
Bestandsaufnahme
Wir erfassen den Aufbau Ihrer Immobilie und erstellen für Sie die notwendige Heizlastberechnung gemäß DIN EN 12831 sowie den hydraulischen Abgleich gemäß Verfahren B für wasserführende Raumheizsysteme. Auf Wunsch erhalten Sie zudem eine Auslegung des Wärmepumpensystems gemäß VDI-Richtlinie 4645. Mit dieser stellen Sie die optimale Dimensionierung Ihrer Wärmepumpe sicher.
3.
Einholung von Angeboten
Mit der Heizlastberechnung gehen Sie zu dem Fachunternehmer Ihres Vertrauens und lassen sich ein Angebot erstellen. Anschließend wird das Angebot von uns geprüft. Gerne unterstützen wir Sie dabei das für Sie passende System auszuwählen und einen geeigneten Fachunternehmer in Ihrer Nähe zu finden.
4.
(g)BzA erstellen lassen + Fachunternehmer beauftragen
Nachdem wir das Angebot geprüft haben und es Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht, erstellen wir für Sie die "(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag" - (g)BzA. Parallel dazu beauftragen Sie den Fachunternehmer und schließen mit diesem einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Dieser kann auch in der Form einer Auftragsbestätigung vorliegen.
Wichtig: Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag MUSS:
-
eine aufschiebende oder auflösende Bedingung,
-
die Adresse des Investitionsobjekts,
-
sowie den Namen des Zuschussempfängers enthalten.
Für die aufschiebende oder auflösende Bedingung können Sie die Musterformulierungen auf der Seite der KfW unter Punkt 2 im Abschnitt "So funktioniert's" verwenden:5.
Bei der KfW registrieren und Zuschuss beantragen
Liegt Ihnen die von uns erstellte (g)BzA vor können Sie mit der "(g)BzA-ID" Ihren Zuschuss im Rahmen der Heizungsförderung bei der KfW nachfolgend beantragen:
Hinweis: Die ermittelte förderfähige Höchstsumme gilt für jede Immobilie nur einmalig, kann jedoch auf mehrere Einzelprojekte aufgeteilt werden.
6.
Jetzt kann Ihr Vorhaben starten
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, kann Ihr Fachunternehmer mit der Arbeit beginnen und Ihr neues Heizungssystem einbauen.
Bitte lassen Sie sich nach Abschluss der Arbeiten eine
-
Fachunternehmererklärung in schriftlicher Form sowie
-
das VdZ Formular (nur bei wasserführenden Heizungssystemen)
von Ihrem Fachunternehmer aushändigen und senden diese anschließend unterschrieben und ausgefüllt an uns.
Das VdZ Formular finden Sie hier:
Wichtig:
-
Vor der Förderzusage seitens der KfW darf NICHT mit den Arbeiten begonnen werden.
-
Das Vorhaben muss ab Zusage der KfW innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.
7.
(g)BnD erstellen lassen + Zuschuss erhalten
Ist ihr Vorhaben abgeschlossen, wird die ordnungsgemäße Durchführung von uns geprüft. Anschließend erstellen wir für Sie die "(gewerbliche) Bestätigung nach Durchführung" - (g)BnD, in der Ihre "(g)BnD-ID" enthalten ist. Anschließend können Sie sich im KfW Kundenportal (https://meine.kfw.de/meine-antraege) anmelden, die erforderlichen Nachweise einreichen und Ihren Zuschuss erhalten.
Die entsprechenden Checklisten finden Sie auf der Seite der KfW unter Punkt 5 im Abschnitt "So funktioniert's":-
Kein Problem, wir beraten Sie gerne - unverbindlich und kostenlos - kontaktieren Sie uns!
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